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Förderung

Digitalbonus Bayern für Web-Apps: Was gefördert wird, Voraussetzungen und Grenzen

Der Digitalbonus Bayern bezuschusst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, im Standard maximal 7.500 € und als „Digitalbonus Plus“ für besonders innovative Vorhaben bis zu 30.000 € (Stand 27.10.2026). Eine individuelle Web-App, die tief in Ihre betrieblichen Abläufe eingebunden ist, kann förderfähig sein – eine Standard-Website oder ein Standard-Webshop ist es nicht. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Auftrag. Wichtig vorab: Ich bin Webentwickler, kein Förderberater. Dieser Ratgeber fasst die offiziellen Angaben zusammen und zeigt, was das für ein Software-Projekt praktisch bedeutet; verbindlich sind nur die Angaben auf digitalbonus.bayern.

Veröffentlicht
Zuletzt aktualisiert:
Lesezeit
7 Min. Lesezeit
Autor
Von Maurice de Felice, Webentwickler in Augsburg

Was sind die Eckdaten des Digitalbonus Bayern?

Quellen: digitalbonus.bayern/foerderprogramm und digitalbonus.bayern/haeufige-fragen (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft), abgerufen am 27.10.2026
PunktOffizielle Angabe (Stand 27.10.2026)
Fördersatzbis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Digitalbonus Standardbis zu 7.500 €
Digitalbonus Plusbis zu 30.000 € bei besonderem Innovationsgehalt; sinnvoll erst bei Gesamtausgaben über 15.000 €
UntergrenzeVorhaben mit förderfähigen Ausgaben unter 4.000 € sind ausgeschlossen
Antragsberechtigtkleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern: unter 50 Beschäftigte, Umsatz oder Bilanzsumme höchstens 10 Mio. €
Ausgeschlossenu. a. freie Berufe, Gesundheitseinrichtungen, Unternehmen in Insolvenz
Laufzeit des Programms01.07.2024 bis 31.12.2027
Antragonline, vom Unternehmen selbst, mit ELSTER-Unternehmenskonto; monatliches Antragskontingent

Quellen: digitalbonus.bayern/foerderprogramm und digitalbonus.bayern/haeufige-fragen (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft), abgerufen am 27.10.2026

Wird eine Web-App durch den Digitalbonus gefördert?

Förderfähig sind laut Programm Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der für die Umsetzung nötigen IKT-Software, ausdrücklich auch individuelle Anpassungen und Programmierungen. Gefördert wird die Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen sowie die Verbesserung der IT-Sicherheit.

Ausgeschlossen sind dagegen Standard-Webseiten und Standard-Webshops ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe, Standard-Software wie Büroprogramme sowie reines Online-Marketing und grafische oder redaktionelle Leistungen. Eine reine Unternehmenswebsite fällt also in aller Regel nicht unter das Programm – eine Anwendung, die zum Beispiel Aufträge, Termine oder Kundendaten verarbeitet und an Ihre Abläufe angebunden ist, kann es.

Eine Individualprogrammierung gilt laut den häufigen Fragen „per se“ nicht als besonders innovativ und fällt damit in der Regel unter den Standard, nicht unter Plus.

Was bedeutet das in Zahlen für eine Web-App?

Ab etwa 15.000 € förderfähigen Ausgaben ist der Standard-Höchstbetrag von 7.500 € erreicht. Wie hoch die Ausgaben für Ihr Vorhaben voraussichtlich sind, können Sie mit dem Kostenrechner abschätzen. Eine Web-App beginnt bei mir bei 5.990 € und liegt damit über der Untergrenze von 4.000 €.

Rechenbeispiele, keine Zusage: Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Bewilligungsstelle. 5.990 € ist mein Einstiegspreis für Web-Apps.
Förderfähige AusgabenZuschuss bei 50 % (Standard, max. 7.500 €)
5.990 €2.995 €
10.000 €5.000 €
15.000 €7.500 €
25.000 €7.500 €

Rechenbeispiele, keine Zusage: Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Bewilligungsstelle. 5.990 € ist mein Einstiegspreis für Web-Apps.

Wann dürfen Sie den Auftrag erteilen?

Das ist der häufigste und teuerste Fehler: Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald eine rechtsverbindliche Bestellung erfolgt oder ein Auftrag erteilt ist – laut den häufigen Fragen auch dann, wenn das nur mündlich geschah. Ein so begonnenes Vorhaben ist nicht mehr förderfähig.

Nach dem Einreichen des Antrags und der Eingangsbestätigung per E-Mail dürfen Sie auf eigenes Risiko beginnen; auf den Bewilligungsbescheid müssen Sie dafür nicht warten. Für unsere Zusammenarbeit heißt das: Erstgespräch und unverbindliches Angebot sind kein Problem – den Auftrag erteilen Sie erst, wenn Ihre Eingangsbestätigung vorliegt.

Was müssen Sie bei Rechnungen und Auszahlung beachten?

  • Der Bewilligungszeitraum beträgt höchstens 18 Monate ab Datum des Zuwendungsbescheids; die Rechnungen müssen in diesem Zeitraum bezahlt sein.
  • Es gibt nur einen Auszahlungsantrag, Zwischenauszahlungen sind nicht möglich. Ich arbeite nach Meilensteinen mit Zahlung je Meilenstein – Sie reichen die Rechnungen am Ende gesammelt ein.
  • Änderungen beim Preis, beim Umfang oder ein Wechsel des externen Dienstleisters müssen umgehend gemeldet werden.
  • Lizenz- und Servicegebühren sind nur für höchstens 18 Monate förderfähig; Reise- und Unterbringungskosten des Dienstleisters gar nicht.
  • Beratung und Schulung sind nur zusammen mit einer Umsetzung förderfähig und dürfen höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben ausmachen.

Wie gehen Sie praktisch vor?

  • Prüfen Sie zuerst Ihre Antragsberechtigung: Betriebsstätte in Bayern, gewerbliche Wirtschaft, Größe – und ob Ihr Vorhaben unter die förderfähigen Inhalte fällt.
  • Lassen Sie sich ein Angebot erstellen, das die Einbindung in Ihre betrieblichen Abläufe beschreibt. Ein solches unverbindliches Angebot bekommen Sie bei mir nach dem kostenlosen Erstgespräch.
  • Richten Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto ein, falls noch nicht vorhanden; den Antrag stellt das Unternehmen selbst.
  • Achten Sie auf das monatliche Antragskontingent – es startet jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats.
  • Erteilen Sie den Auftrag erst nach der Eingangsbestätigung.

Welche Vorhaben eignen sich aus meiner Sicht?

Aus Entwicklersicht passen vor allem Anwendungen, die einen konkreten Ablauf in Ihrem Betrieb digitalisieren: eine interne Software, die Excel-Listen ablöst, ein Kundenportal, über das Kunden Unterlagen und Status abrufen, oder ein Buchungssystem, das an Ihre Kapazitätsplanung angebunden ist.

Ob Ihr konkretes Vorhaben gefördert wird, kann ich nicht zusagen – das entscheidet die Bewilligungsstelle. Ich mache keine Förderberatung, beschreibe Ihnen aber gern im Angebot nachvollziehbar, welche Abläufe die Anwendung digitalisiert.

Was fragen Kunden häufig?

Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, im Standard maximal 7.500 €, im Digitalbonus Plus bis zu 30.000 € (Stand 27.10.2026, Quelle: digitalbonus.bayern).

In der Regel nicht: Standard-Webseiten und Standard-Webshops ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe sind laut Programm ausgeschlossen.

Nein. Ein erteilter Auftrag – auch mündlich – gilt als Beginn des Vorhabens und schließt die Förderung aus. Beginnen dürfen Sie nach der Eingangsbestätigung des Antrags auf eigenes Risiko.

Nein. Ich bin Webentwickler. Ich erstelle Ihnen ein Angebot, das Ihr Vorhaben nachvollziehbar beschreibt; Fragen zur Förderfähigkeit klären Sie bitte mit der zuständigen Stelle.

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Maurice de Felice, Webentwickler in Augsburg

Über den Autor

Maurice de Felice

Freelance-Webentwickler in Augsburg. Hauptberuflich Backend-Entwickler bei einem der größten Vergleichsportale Deutschlands, als Freelancer entwickle ich Websites, Web-Apps und SaaS-Plattformen mit Laravel und React – zum Beispiel die SaaS-Plattform YachtBrokerBid. Mehr über mich

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